Beratung
Die Geschäftsstelle des Demokratischen Jugendrings berät seine Mitgliedsverbände und Jugendinitiativen zu folgenden Themen:
- pädagogische und konzeptionelle Fragen;
- Fragen zu Fördermöglichkeiten für Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit,
- Fragen der Veranstaltungsorganisation sowie
- zu Fragen des Vereinsmanagements und vielem mehr.
Weiterbildungsangebote
Darüber hinaus bietet der DJR für seine Mitglieder und alle Interessierten verschiedene Weiterbildungen an:
Jugendleiterschulung 2022
In diesem Frühjahr gibt es wieder die Juleica-Schulung für alle Ehrenamtlichen aus der Jugendarbeit.
An zwei Wochenenden (01.04. – 03.04.22 + 29.04. – 01.05.2022) werden wir verschiedenste Themen und Methoden für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam kennenlernen und ausprobieren.
Hier geht es zum Flyer inkl. Anmeldeformular >>>
Anmeldung bitte per Mail: info[at]jugendring-jena.de.
Die Juleica-Card ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen in der Jugendarbeit. Sie steht für Qualität: Jeder Inhaber hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert.
Die Juleica qualifiziert die Teilnehmer_innen für die kontinuierliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und umfasst folgende Themenbereiche:
– Führen und Leiten von Gruppen
– Recht (Aufsichtspflicht, Haftung, usw.)
– Erlebnis- und Spielpädagogik
– Teamarbeit und Feedback
– Projektkonzeption und Durchführung
– Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
– Kommunikation
– Umgang mit Konflikten
– Erlebnispäagogik
Die Schulung …
… findet beim 1. Wochenende vom 01.04. – 03.04.2022 in der Jugendbildungsstätte Hütten, Herschdorfer Str. 19, 07387 Krölpa, OT Hütten und beim 2. Wochenende vom 29.04. – 01.05.2022 in Jena in den Räumen der Freikirchlichen Gemeinde Jena, in der Kahlaischen Straße 9 statt.
… kann ab einem Alter von 16 Jahren absolviert werden.
… ist für Mitglieder des Demokratischen Jugendringes kostenfrei!, für Jenaer Teilnehmer_innen berechnen wir einen Teilnehmerbeitrag von 25 Euro, für Teilnehmer_innen aus anderen Städten oder Kreisen 50 Euro.
In dem Beitrag sind auch die Kosten für Übernachtung (für das 1. Wochenende) und Verpflegung für beide Wochenenden enthalten.