Jugendverbandsarbeit ist eine Form der Jugendhilfe und wird durch das Sozialgesetzbuch definiert:

“In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.”

Hierbei geht es also darum, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihre Freizeitgestaltung in die eigene Hand nehmen und sich selber organisieren, sich ehrenamtlich engagieren und für andere Jugendliche selber Angebote schaffen.

Jugendverbandsarbeit ist also:

  • auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegt;
  • wertorientiert;
  • selbstbestimmt, selbstgestaltet und selbstverantwortet;
  • ehrenamtlich;
  • Lernort für demokratische Prozesse und partizipative Strukturen;
  • außerschulische Jugendbildung und sinnvolle Freizeitgestaltung in der Gruppe.

 

Der Landesjugendring Thüringen e.V. hat für die Jugendverbandsarbeit Qualitätskriterien aufgestellt, anhand dieser Kriterien die Jugendverbandsarbeit von anderen Formen der Jugendhilfe differenziert werden kann. Seit 2013 sind die Qualitätskriterien mit Indikatoren untersetzt.

Die Universität Dortmund hat gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut in einem umfangreichen Forschungsprojekt festgestellt, wie wichtig Jugendverbandsarbeit für die Weiterentwicklung und Festigung zivilgesellschaftlicher Strukturen ist.

Schreibe einen Kommentar